Direkthaftung des GmbH-Geschäftsführers bei strafbaren Handlungen gegenüber Gläubigern
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- GESBand 17
- Inhalt:
- Judikatur
- Umfang:
- 1626 Wörter, Seiten 389-391
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Wer bei Ausübung der Tätigkeit als Geschäftsführer gegen die Gläubiger gerichtete strafbare Handlungen begeht, haftet diesen gegenüber persönlich für ihren Schaden.
- § 133 StGB
- § 1293 ABGB
- § 1295 ABGB
- Gesellschaftsrecht
- GmbH-Geschäftsführer
- Direkthaftung
- Schadenersatz
- § 1294 ABGB
- OGH, 31.08.2018, 6 Ob 78/18z
- Außenhaftung
- GES 2018, 389