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Direkthaftung des GmbH-Geschäftsführers bei strafbaren Handlungen gegenüber Gläubigern

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Wer bei Ausübung der Tätigkeit als Geschäftsführer gegen die Gläubiger gerichtete strafbare Handlungen begeht, haftet diesen gegenüber persönlich für ihren Schaden.

  • § 133 StGB
  • § 1293 ABGB
  • § 1295 ABGB
  • Gesellschaftsrecht
  • GmbH-Geschäftsführer
  • Direkthaftung
  • Schadenersatz
  • § 1294 ABGB
  • OGH, 31.08.2018, 6 Ob 78/18z
  • Außenhaftung
  • GES 2018, 389

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