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Diversion bei Suchtmitteldelikten; Vorläufige Einstellung durch das Gericht; Unzulässigkeit der Kombination von Schuldspruch und Diversion bei real konkurrierenden strafbaren Handlungen nach dem SMG

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Bei real konkurrierenden strafbaren Handlungen nach dem SMG, die gemeinsam abzuurteilen sind, kommt nur entweder für alle Taten gemeinsam eine Diversion nach § 35 SMG oder ein Schuldspruch in Betracht; die Kombination von Schuldspruch und Diversion ist unzulässig.

  • Strafrecht- und Strafprozessrecht
  • § 35 SMG
  • OGH, 08.05.2014, 12 Os 43/14m
  • JST-Slg 2016/53
  • § 37 SMG

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