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Palmstorfer, Rainer

Dogmatische Einordnung scheinbar einseitiger Herstellermaßnahmen

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Die Abgrenzung von einseitigem zu vereinbartem wettbewerbswidrigen Herstellerverhalten ist von zentraler Bedeutung für die Anwendbarkeit von Art 101 Abs 1 AEUV, setzt letztere Vorschrift doch das Zusammenwirken mindestens zweier Unternehmen voraus. Dieser Beitrag setzt sich mit dieser Abgrenzungsproblematik auseinander und versucht anhand der bisherigen Rechtsprechung der Unionsgerichte ein Prüfschema zu entwickeln, anhand dessen diese Abgrenzung vorgenommen werden kann.

  • Palmstorfer, Rainer
  • Kartell- und Wettbewerbsrecht
  • OEZK 2013, 163

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