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Schwaighofer, Klaus

Doppelverwertungsverbot; Strafbemessung; Erschwerungsgrund; rassistische Motive; Verhetzung

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Das sogenannte Doppelverwertungsverbot ergibt sich aus dem in § 32 Abs 2 S 1 StGB enthaltenen Gebot, Erschwerungs- und Milderungsgründe nur so weit bei der Bemessung der Strafe zu berücksichtigen, als sie nicht schon die Strafdrohung bestimmen. Für Letztere bestimmend sind nur subsumtionsrelevante Umstände, zu denen das Tatmotiv in der Regel – wenn es nicht ausnahmsweise im Tatbestand genannt ist – nicht zählt.

  • Schwaighofer, Klaus
  • JBL 2016, 60
  • OGH, 22.07.2015, 15 Os 75/15s
  • § 283 Abs 2 StGB
  • § 32 Abs 2 StGB
  • Öffentliches Recht
  • Straf- und Strafprozessrecht
  • Europa- und Völkerrecht
  • Allgemeines Privatrecht
  • Zivilverfahrensrecht
  • § 33 Abs 1 Z 5 StGB
  • Arbeitsrecht
  • LGSt Salzburg, 22.10.2014, 47 Hv 113/14i

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