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Dreijährige Verjährungsfrist für Bereicherungsansprüche wegen der Leistung von Versicherungsprämien ohne vertragliche Grundlage

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
JBLBand 142
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
1006 Wörter, Seiten 51-52

30,00 €

inkl MwSt

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Bereicherungsansprüche wegen der Leistung von Versicherungsprämien ohne vertragliche Grundlage unterliegen zwar nicht § 12 Abs 1 VersVG, aber der analogen Anwendung des § 1480 ABGB und damit der dreijährigen Verjährungsfrist. Die Entscheidung 7 Ob 191/03v kann nicht aufrechterhalten werden.

  • § 12 Abs 1 VersVG
  • Öffentliches Recht
  • Straf- und Strafprozessrecht
  • § 1480 ABGB
  • Europa- und Völkerrecht
  • Allgemeines Privatrecht
  • LGZ Graz, 05.04.2018, 3 R 184/17a
  • Zivilverfahrensrecht
  • BG Graz-Ost, 18.07.2017, 206 C 79/17i
  • JBL 2020, 51
  • Arbeitsrecht
  • OGH, 24.04.2019, 7 Ob 137/18z

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