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Zeitschrift der Verwaltungsgerichtsbarkeit
Dritte Piste am Flughafen Wien-Schwechat: Nichtgenehmigung wegen gehäufter Verkennung der Rechtslage vom VfGH aufgehoben
- Originalsprache: Deutsch
- ZVG Band 4
- Judikatur - Materienrecht, 3203 Wörter
- Seiten 335-339
- https://doi.org/10.33196/zvg201704033501
20,00 €
inkl MwStDas Staatsziel des umfassenden Umweltschutzes ist sowohl bei der Interpretation der in einem Verfahren wahrzunehmenden öffentlichen Interessen als auch bei der Abwägung dieser Interessen zu berücksichtigen; dies setzt aber voraus, dass die maßgeblichen öffentlichen Interessen einen Bezug zum Umweltschutz aufweisen. In einer Landesverfassung verankerte Staatsziele sind für die Anwendung bundesrechtlicher Bestimmungen ohne Bedeutung. Indem das BVwG bei der Interessenabwägung auch Interessen berücksichtigt hat, die keine Entsprechung in den Bestimmungen des LFG finden, liegt ein grobes Verkennen der Rechtslage vor; dies auch deswegen, weil zu Unrecht die sog „Cruise-Emissionen“ berücksichtigt wurden.
- ZVG-Slg 2017/51
- § 71 LFG
- VfGH, 29.06.2017, E 875/2017E 886/2017
- § 17 UVP-G
- § 3 BVG Nachhaltigkeit
- Verwaltungsverfahrensrecht
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