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Kellner, Markus/​Liebel, Fabian

Drittverbot und Fälligkeit der Bankgarantie.

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§§ 880a, 904, 914, 1333 ABGB. Auch die im Rahmen eines Garantievertrags abgegebenen Erklärungen des Garanten unterliegen den Auslegungsregeln der §§ 914, 915 ABGB. Verpflichtet sich eine Bank „innerhalb von acht Banktagen“ zu zahlen, ist eine Auslegung vertretbar, wonach Fälligkeit „nach acht Banktagen“ eintritt.

Wird der Bank die Auszahlung der Garantiesumme durch einstweilige Verfügung untersagt (Drittverbot), wird dadurch die Fälligkeit der Garantieforderung hinausgeschoben.

  • Kellner, Markus
  • Liebel, Fabian
  • OGH, 27.07.2021, 4 Ob 120/21g
  • oeba-Slg 2022/2809

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