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Drittverbot und Fälligkeit der Bankgarantie.
- Originalsprache: Deutsch
- OEBA Band 70
- Rechtsprechung des OGH, 820 Wörter
- Seiten 223-224
- https://doi.org/10.47782/oeba202203022301
20,00 €
inkl MwSt§§ 880a, 904, 914, 1333 ABGB. Auch die im Rahmen eines Garantievertrags abgegebenen Erklärungen des Garanten unterliegen den Auslegungsregeln der §§ 914, 915 ABGB. Verpflichtet sich eine Bank „innerhalb von acht Banktagen“ zu zahlen, ist eine Auslegung vertretbar, wonach Fälligkeit „nach acht Banktagen“ eintritt.
Wird der Bank die Auszahlung der Garantiesumme durch einstweilige Verfügung untersagt (Drittverbot), wird dadurch die Fälligkeit der Garantieforderung hinausgeschoben.
- Liebel, Fabian
- Kellner, Markus
- OGH, 27.07.2021, 4 Ob 120/21g
- oeba-Slg 2022/2809
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