


Drittwirkung; Belastungs- und Veräußerungsverbot
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- BBLBand 19
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 54 Wörter, Seiten 113-113
20,00 €
inkl MwSt




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Stiefkinder sind, sofern sie nicht unter den Pflegekindbegriff fallen, auch weiterhin mit Beendigung der die Schwägerschaft vermittelnden Ehe nicht zum Kreis der in § 364c letzter Satz ABGB genannten Personen zu zählen. Dies gilt vice versa auch für die vom Verbot laut Einantwortungsbeschluss begünstigte Witwe als Stiefmutter des hiermit belasteten Liegenschaftseigentümers.
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- Drittwirkung
- § 364c ABGB
- Belastungs- und Veräußerungsverbot
- OGH, 16.12.2015, 2 Ob 34/15m
- Baurecht
- BBL-Slg 2016/108
Stiefkinder sind, sofern sie nicht unter den Pflegekindbegriff fallen, auch weiterhin mit Beendigung der die Schwägerschaft vermittelnden Ehe nicht zum Kreis der in § 364c letzter Satz ABGB genannten Personen zu zählen. Dies gilt vice versa auch für die vom Verbot laut Einantwortungsbeschluss begünstigte Witwe als Stiefmutter des hiermit belasteten Liegenschaftseigentümers.
- Drittwirkung
- § 364c ABGB
- Belastungs- und Veräußerungsverbot
- OGH, 16.12.2015, 2 Ob 34/15m
- Baurecht
- BBL-Slg 2016/108