


Drittwirkung des Verbots der Einlagenrückgewähr.
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- OEBABand 67
- Inhalt:
- Rechtsprechung des OGH
- Umfang:
- 303 Wörter, Seiten 380-380
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§ 879 ABGB; § 82 GmbHG. Es besteht keine allgemeine Erkundigungs- und Prüfpflicht einer Bank für alle Fälle denkmöglicher Einlagenrückgewähr. Eine solche besteht nur dort, wo sich zum Zeitpunkt des Abschlusses eines Rechtsgeschäfts der Verdacht schon so weit aufdrängt, dass er nahezu einer Gewissheit gleichkommt.
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- Kellner, Markus
- Liebel, Fabian
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- OGH, 20.11.2018, 10 Ob 86/18x
- oeba-Slg 2019/2574
§ 879 ABGB; § 82 GmbHG. Es besteht keine allgemeine Erkundigungs- und Prüfpflicht einer Bank für alle Fälle denkmöglicher Einlagenrückgewähr. Eine solche besteht nur dort, wo sich zum Zeitpunkt des Abschlusses eines Rechtsgeschäfts der Verdacht schon so weit aufdrängt, dass er nahezu einer Gewissheit gleichkommt.
- Kellner, Markus
- Liebel, Fabian
- OGH, 20.11.2018, 10 Ob 86/18x
- oeba-Slg 2019/2574