


Drogenhandel im öffentlichen Raum, vorläufiger Rücktritt von der Verfolgung, Milderungsgrund, ordentlicher Lebenswandel, bedingte Strafnachsicht, Generalprävention
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- JSTBand 5
- Inhalt:
- Judikatur
- Umfang:
- 429 Wörter, Seiten 159-159
20,00 €
inkl MwSt




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Ein vorläufiger Rücktritt von der Verfolgung durch die Staatsanwaltschaft nach § 35 Abs 9 SMG schließt die Annahme eines ordentlichen Lebenswandels und demzufolge des besonderen Milderungsgrundes des § 34 Abs 1 Z 2 StGB nicht aus.
Allein Delinquenz im Sinn des § 27 Abs 2a SMG ist nicht geeignet, die bedingte Strafnachsicht aus generalpräventiven Erwägungen auszuschließen.
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- JST-Slg 2018/19
- Strafrecht- und Strafprozessrecht
- § 34 Abs 1 Z 2 StGB
- OGH, 05.04.2017, 13 Os 24/17d
- § 27 Abs 2a SMG
- § 35 Abs 9 SMG
Ein vorläufiger Rücktritt von der Verfolgung durch die Staatsanwaltschaft nach § 35 Abs 9 SMG schließt die Annahme eines ordentlichen Lebenswandels und demzufolge des besonderen Milderungsgrundes des § 34 Abs 1 Z 2 StGB nicht aus.
Allein Delinquenz im Sinn des § 27 Abs 2a SMG ist nicht geeignet, die bedingte Strafnachsicht aus generalpräventiven Erwägungen auszuschließen.
- JST-Slg 2018/19
- Strafrecht- und Strafprozessrecht
- § 34 Abs 1 Z 2 StGB
- OGH, 05.04.2017, 13 Os 24/17d
- § 27 Abs 2a SMG
- § 35 Abs 9 SMG