Zum Hauptinhalt springen
Thiele, Clemens

DSB: Datenschutzwidrige erkennungsdienstliche Maßnahme der Polizei

eJournal-Artikel

20,00 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download

Die Erhebung personenbezogener Daten im Rahmen einer erkennungsdienstlichen Behandlung (hier: durch die Abnahme von Fingerabdrücken, die Erhebung von Körpermaßen und die Herstellung von Fotos) ist nur dann als Datenverarbeitung iSv § 36 Abs 1 DSG gemäß § 38 DSG rechtmäßig, wenn sie durch eine konkrete gesetzliche Grundlage gedeckt ist.

Eine solche Rechtsgrundlage für die Ermittlung der erkennungsdienstlichen Daten findet sich in § 65 SPG. Diese Vorschrift erfordert zusätzlich zum Verdacht einer begangenen Straftat eine wahrscheinliche Rückfallgefährdung, welcher die erkennungsdienstliche Maßnahme in geeigneter Weise entgegenwirken können muss.

Ist aufgrund der Persönlichkeit des erkennungsdienstlich Behandelten und der Umstände der konkreten Tat im Zeitpunkt der Erfassung der erkennungsdienstlichen Daten von einer äußerst geringen Wahrscheinlichkeit auszugehen, dass der Betroffene weitere gefährliche Angriffe begehen und sich der Verfolgung entziehen werde, ist eine Vorbeugung dieser Angriffe durch die umfassende Identitätsfeststellung nicht erforderlich. Folglich hätte die Verantwortliche (hier: LPD Oberösterreich) auf Basis dieser Prognose zum Schluss kommen müssen, dass die erkennungsdienstliche Behandlung nicht erforderlich war.

Die solcherart unrechtmäßige Erhebung personenbezogener Daten durch die Sicherheitsbehörden stellt einen Verstoß gegen das Recht auf Geheimhaltung iSv § 1 DSG dar.

Redaktionelle Leitsätze

  • Thiele, Clemens
  • Geheimhaltung, Rechtmäßigkeit der Verarbeitung, erkennungsdienstliche Daten, Sicherheitspolizei, Kriminalpolizei, Prognoseentscheidung, einzelfallbezogene Beurteilung, Eigentumsdelikt, abstrakte Form der Wahrscheinlichkeit weiterer gefährlicher Angriffe,
  • § 36 Abs 1 DSG
  • § 36 Abs 2 Z 8 DSG
  • § 8 Z 6 SPG
  • § 16 Abs 2 Z 1 SPG
  • § 65 Abs 1 SPG
  • DSB, 18.09.2023, 2023-0.336.563, Postpaketfinder
  • ZIIR 2024, 418
  • § 134 StGB
  • § 1 Abs 2 DSG
  • § 73 SPG
  • § 1 Abs 1 DSG
  • § 90 SPG
  • § 38 DSG
  • Medienrecht
  • Datenschutz
  • § 45 Abs 1 Z 2 DSG
  • § 75 SPG
  • § 33 DSG

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!