


DSB: Digitale Aufzeichnung vs Videoüberwachung
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- ZIIRBand 2016
- Inhalt:
- Judikatur
- Umfang:
- 1803 Wörter, Seiten 449-452
20,00 €
inkl MwSt




-
Aus den Bestimmungen des 9a. Abschnitts des DSG 2000 kann nicht abgeleitet werden, dass jede digitale Aufzeichnung bewegter Bilder eine Videoüberwachung ist.
Erfolgt das anlassbezogene Filmen eines bestimmten Objekts (hier: Heliport C***) von wechselnden Standorten aus mittels einer von Hand geführten Kamera zwecks Dokumentation von Ereignissen (Flugbewegungen) und der Sicherung von Beweisen nicht systematisch, insbesondere nicht mittels einer fest installierten Anlage, und auch nicht fortlaufend, liegt keine Videoüberwachung iSv § 50a Abs 1 DSG 2000 vor.
Da demzufolge keine Bilddaten einer Videoüberwachung vorliegen, kommt auch das Auskunftsrecht gemäß § 50e DSG 2000 nicht zur Anwendung.
Redaktionelle Leitsätze
-
- Thiele, Clemens
-
- § 26 DSG
- DSB, 15.07.2016, DSB-D122.453/0008-DSB/2016, Heliport C.
- § 50e DSG
- Aufzeichnung, digitale
- Bilddaten
- § 50a Abs 1 DSG
- Handkamera
- ZIIR 2016, 449
- Medienrecht
- Filmen von Flugbewegungen
- Auskunftsrecht, keines
- Videoüberwachung, keine
Aus den Bestimmungen des 9a. Abschnitts des DSG 2000 kann nicht abgeleitet werden, dass jede digitale Aufzeichnung bewegter Bilder eine Videoüberwachung ist.
Erfolgt das anlassbezogene Filmen eines bestimmten Objekts (hier: Heliport C***) von wechselnden Standorten aus mittels einer von Hand geführten Kamera zwecks Dokumentation von Ereignissen (Flugbewegungen) und der Sicherung von Beweisen nicht systematisch, insbesondere nicht mittels einer fest installierten Anlage, und auch nicht fortlaufend, liegt keine Videoüberwachung iSv § 50a Abs 1 DSG 2000 vor.
Da demzufolge keine Bilddaten einer Videoüberwachung vorliegen, kommt auch das Auskunftsrecht gemäß § 50e DSG 2000 nicht zur Anwendung.
Redaktionelle Leitsätze
- Thiele, Clemens
- § 26 DSG
- DSB, 15.07.2016, DSB-D122.453/0008-DSB/2016, Heliport C.
- § 50e DSG
- Aufzeichnung, digitale
- Bilddaten
- § 50a Abs 1 DSG
- Handkamera
- ZIIR 2016, 449
- Medienrecht
- Filmen von Flugbewegungen
- Auskunftsrecht, keines
- Videoüberwachung, keine