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Duldungspflicht des Mieters; Anwendungsbereich § 8 Abs 2 MRG
- Originalsprache: Deutsch
- WOBL Band 33
- Rechtsprechung, 812 Wörter
- Seiten 203-203
- https://doi.org/10.33196/wobl202006020301
30,00 €
inkl MwStDie Duldungspflicht im Rahmen des § 8 Abs 2 MRG ist auch auf die Neuerrichtung von Wohnungen, Geschäftslokalen und, wie im vorliegenden Fall, den Dachbodenausbau anzuwenden. Ein Wiederherstellungsbegehren, das auf einen dem früheren Zustand entsprechenden Lärmschutz gerichtet ist, kann auf § 8 Abs 2 MRG gestützt werden. Es ist im außerstreitigen Verfahren nach § 37 Abs 1 Z 5 MRG zu erledigen.
- OGH, 24.09.2019, 5 Ob 129/19k
- § 8 Abs 2 MRG
- § 37 Abs 3 Z 17 MRG
- BG Schwechat, 3 Msch 11/18x
- Miet- und Wohnrecht
- WOBL-Slg 2020/61
- LG Korneuburg, 22 R 12/19y
- § 37 Abs 1 Z 5 MRG
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