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Heft 11, November 2022, Band 35
Duldungspflicht des Mieters bei Verkleinerung der Wohnung wegen Lifteinbaus
- Originalsprache: Deutsch
- WOBL Band 35
- Rechtsprechung, 3326 Wörter
- Seiten 379-382
- https://doi.org/10.33196/wobl202211037901
30,00 €
inkl MwStBei einem geplanten Lifteinbau handelt es sich um eine Verbesserungsarbeit iSd § 8 Abs 2 Z 1 MRG. Ein Mieter hat für eine Verbesserungsarbeit eine vorgesehene Verkleinerung der Wohnung und die damit verbundene Grundrissumgestaltung zu dulden, wenn dieser Eingriff notwendig oder zweckmäßig ist. Ob eine noch vom Mieter zu duldende Veränderung oder bereits eine tiefgreifende Umgestaltung des Mietgegenstands vorliegt, ist objektiv ohne Berücksichtigung der tatsächlichen Nutzung durch den Mieter zu beurteilen. Eine Interessenabwägung findet dabei nicht statt. Das in § 8 Abs 3 MRG normierte Schonungsprinzip setzt voraus, dass eine für den Mieter schonendere Alternative besteht.
- § 8 MRG
- § 9 Abs 1 MRG
- BG Innere Stadt Wien, 42 Msch 1/19i
- § 15a Abs 2 Satz 1 MRG
- § 1029 ABGB
- Miet- und Wohnrecht
- § 4 Abs 1 WEG
- OGH, 27.07.2021, 5 Ob 57/21z
- § 15a Abs 1 MRG
- WOBL-Slg 2022/61
- LGZ Wien, 40 R 172/20w
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