


Durchschnittsbedarfssätze für Unterhaltsleistungen für das Kalenderjahr 2025
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- AFSBand 23
- Inhalt:
- Steuer & Service
- Umfang:
- 119 Wörter, Seiten 9-9
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Die monatlichen Durchschnittsbedarfssätze („Regelbedarfsätze“) werden jährlich per 1.1. angepasst. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können daraus nicht abgeleitet werden.
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- Fuchs, Hubert W.
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- BMF, 30.12.2024, 2024-0.927.964, BMF-AV Nr 180/2024 – gültig von 1.1.2025 bis 31.12.2025
- AFS 2025, 9
- § 34 EStG
- Steuerrecht
Die monatlichen Durchschnittsbedarfssätze („Regelbedarfsätze“) werden jährlich per 1.1. angepasst. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können daraus nicht abgeleitet werden.
- Fuchs, Hubert W.
- BMF, 30.12.2024, 2024-0.927.964, BMF-AV Nr 180/2024 – gültig von 1.1.2025 bis 31.12.2025
- AFS 2025, 9
- § 34 EStG
- Steuerrecht