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Durchsetzung eines Anspruchs auf Rechnungslegung gegen einen die Verwaltungstätigkeit bloß faktisch ausübenden Mit- und Wohnungseigentümer oder Dritten

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Die Durchsetzung eines auf die Abrechnungspflicht iS des § 20 Abs 3, § 34 WEG gestützten Anspruchs auf Rechnungslegung gegen einen die Verwaltungstätigkeit bloß faktisch ausübenden Mit- und Wohnungseigentümer oder Dritten hat daher, wenn nicht ohnehin ein Verwalter bestellt ist, analog § 52 Abs 1 Z 6 WEG auf dem außerstreitigen Rechtsweg zu erfolgen.

  • JBL 2017, 398
  • LGZ Wien, 06.07.2016, 39 R 93/16i
  • § 52 Abs 1 Z 6 WEG
  • Öffentliches Recht
  • Straf- und Strafprozessrecht
  • Europa- und Völkerrecht
  • Allgemeines Privatrecht
  • Zivilverfahrensrecht
  • OGH, 19.12.2016, 5 Ob 197/16f
  • BG Leopoldstadt, 14.03.2016, 10 Msch 5/15z
  • § 20 Abs 3 WEG
  • § 34 WEG
  • Arbeitsrecht
  • § 837 ABGB

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