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Durchsetzung von (gesetzlichen und gesellschaftsvertraglichen) Kontrollrechten eines Kommanditisten im Außerstreitverfahren – keine Zuständigkeit des Rechtspflegers

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
GESBand 2014
Inhalt:
Judikatur
Umfang:
1507 Wörter, Seiten 391-393

9,80 €

inkl MwSt

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Die Durchsetzung der Kontrollrechte des Kommanditisten nach § 166 Abs 3 UGB erfolgt im Außerstreitverfahren.

Dies gilt auch für vertraglich erweitere Informations- und Kontrollrechte, zumindest soweit dem Kommanditisten umfänglich damit die Kontrollrechte eines nicht geschäftsführenden Gesellschafters nach § 118 UGB eingeräumt werden.

Ein Antrag auf Informationserteilung fällt nicht in die Zuständigkeit des Rechtspflegers.

  • Rechtspfleger.
  • GES 2014, 391
  • Außerstreitverfahren
  • Gesellschaftsrecht
  • OLG Wien, 08.08.2014, 28 R 132/14h
  • Kontrollrechte
  • § 120 JN
  • Kommanditist
  • § 166 UGB
  • § 58 AußStrG

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