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E-Commerce: „click wrapping“ als elektronische Übermittlung iS des Art 23 Abs 2 der Brüssel-I-VO
- Originalsprache: Deutsch
- WBL Band 29
- Rechtsprechung, 2301 Wörter
- Seiten 394-396
- https://doi.org/10.33196/wbl201507039401
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inkl MwStArt 23 Abs 2 der VO (EG) Nr 44/2001 ist idS auszulegen, dass bei einem auf elektronischem Wege geschlossenen Kaufvertrag wie dem im Ausgangsverfahren in Rede stehenden die Einbeziehung allgemeiner Geschäftsbedingungen, die eine Gerichtsstandsvereinbarung enthalten, durch das sogenannte „click wrapping“ eine elektronische Übermittlung, die eine dauerhafte Aufzeichnung dieser Vereinbarung ermöglicht, iS dieser Bestimmung darstellt, wenn dabei das Ausdrucken und Speichern des Textes der Geschäftsbedingungen vor Abschluss des Vertrags ermöglicht wird.
- Art 23 Abs 2 der VO (EG) Nr 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von E in Zivil- und Handelssachen
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- EuGH, 21.05.2015, Rs C-322/14, (Jaouad El Majdoub/CarsOnTheWeb.Deutschland GmbH; Landesgericht Krefeld [Deutschland])
- WBl-Slg 2015/131
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