Zum Hauptinhalt springen

Ehegattenunterhalt auch bei nur einmonatiger Haushaltsführung

eJournal-Artikel

30,00 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download

Eine gewisse Mindestdauer der Haushaltsführung (hier: ca ein Monat) ist grundsätzlich – ausgenommen „Extremfälle“ wie eine bloß eintägige Dauer – keine Voraussetzung für einen Unterhaltsanspruch nach § 94 Abs 2 ABGB. Entscheidend ist die (ausdrückliche oder konkludente) Vereinbarung zwischen den Ehepartnern. Haben sich diese – wenn auch nur durch Anerkennung der faktischen Verhältnisse – auf eine Haushaltsführerehe, dh auf die Führung des gemeinsamen Haushalts durch einen Gatten, verständigt, entsteht für diesen ein Unterhaltsanspruch nach § 94 Abs 2 ABGB.

  • JBL 2012, 514
  • Öffentliches Recht
  • LG Feldkirch, 23.11.2011, 3 R 284/11d3 R 327/11b
  • Straf- und Strafprozessrecht
  • Europa- und Völkerrecht
  • Allgemeines Privatrecht
  • OGH, 27.03.2012, 4 Ob 17/12x
  • § 94 Abs 2 ABGB
  • Zivilverfahrensrecht
  • Arbeitsrecht

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!