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Ehegattenunterhalt auch bei nur einmonatiger Haushaltsführung
- Originalsprache: Deutsch
- JBL Band 134
- Rechtsprechung, 1796 Wörter
- Seiten 514-515
- https://doi.org/10.33196/jbl201208051401
30,00 €
inkl MwStEine gewisse Mindestdauer der Haushaltsführung (hier: ca ein Monat) ist grundsätzlich – ausgenommen „Extremfälle“ wie eine bloß eintägige Dauer – keine Voraussetzung für einen Unterhaltsanspruch nach § 94 Abs 2 ABGB. Entscheidend ist die (ausdrückliche oder konkludente) Vereinbarung zwischen den Ehepartnern. Haben sich diese – wenn auch nur durch Anerkennung der faktischen Verhältnisse – auf eine Haushaltsführerehe, dh auf die Führung des gemeinsamen Haushalts durch einen Gatten, verständigt, entsteht für diesen ein Unterhaltsanspruch nach § 94 Abs 2 ABGB.
- JBL 2012, 514
- Öffentliches Recht
- LG Feldkirch, 23.11.2011, 3 R 284/11d3 R 327/11b
- Straf- und Strafprozessrecht
- Europa- und Völkerrecht
- Allgemeines Privatrecht
- OGH, 27.03.2012, 4 Ob 17/12x
- § 94 Abs 2 ABGB
- Zivilverfahrensrecht
- Arbeitsrecht
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