


Ehemaliger Mitarbeiter/Pensionist – Arbeitnehmer iSd § 3 Abs 1 Z 21 EStG 1988
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- AFSBand 23
- Inhalt:
- Bundesfinanzgericht
- Umfang:
- 1461 Wörter, Seiten 17-19
9,80 €
inkl MwSt




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Nach § 47 Abs 1 EStG 1988 ist ein Arbeitnehmer eine natürliche Person, die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bezieht. Gemäß § 25 Z 1 lit a EStG 1988 sind Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Arbeitslohn) Bezüge und Vorteile aus einem bestehenden oder früheren Dienstverhältnis. Eine Unterscheidung zwischen aktiven und ehemaligen Arbeitnehmern ist aus den genannten Bestimmungen nicht ersichtlich, weshalb § 3 Abs 1 Z 21 EStG 1988 auch iZm ehemaligen, bzw in den Ruhestand getretenen, Arbeitnehmern gewährten Mitarbeiterrabatten anzuwenden ist (RS 1).
Revision eingebracht (Amtsrevision); beim VwGH anhängig zur Zahl Ro 2025/15/0004.
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- Fuchs, Hubert W.
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- § 15 Abs 2 Z 3 lit a EStG
- BFG, 15.10.2024, RV/3100422/2024
- AFS 2025, 17
- § 97 Abs 1 EStG
- § 47 Abs 1 EStG
- § 3 Abs 1 Z 21 EStG
- Steuerrecht
- § 25 Abs 1 Z 1 lit a EStG
- § 15 EStG
- § 5 Sachbezugswerteverordnung
Nach § 47 Abs 1 EStG 1988 ist ein Arbeitnehmer eine natürliche Person, die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bezieht. Gemäß § 25 Z 1 lit a EStG 1988 sind Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Arbeitslohn) Bezüge und Vorteile aus einem bestehenden oder früheren Dienstverhältnis. Eine Unterscheidung zwischen aktiven und ehemaligen Arbeitnehmern ist aus den genannten Bestimmungen nicht ersichtlich, weshalb § 3 Abs 1 Z 21 EStG 1988 auch iZm ehemaligen, bzw in den Ruhestand getretenen, Arbeitnehmern gewährten Mitarbeiterrabatten anzuwenden ist (RS 1).
Revision eingebracht (Amtsrevision); beim VwGH anhängig zur Zahl Ro 2025/15/0004.
- Fuchs, Hubert W.
- § 15 Abs 2 Z 3 lit a EStG
- BFG, 15.10.2024, RV/3100422/2024
- AFS 2025, 17
- § 97 Abs 1 EStG
- § 47 Abs 1 EStG
- § 3 Abs 1 Z 21 EStG
- Steuerrecht
- § 25 Abs 1 Z 1 lit a EStG
- § 15 EStG
- § 5 Sachbezugswerteverordnung