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Eigenbedarf des Untervermieters aufgrund einer Unternehmensexpansion als Kündigungsgrund

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Die wirtschaftliche Zweckmäßigkeit der geplanten Expansion eines Unternehmens kann nicht im Kündigungsstreit beurteilt werden. Plant der Untervermieter eine solche Expansion ernsthaft und dient diese nicht nur dazu, den Untermieter loszuwerden, bildet der dadurch herbeigeführte Bedarf am untervermieteten Bestandobjekt einen Kündigungsgrund iSd § 30 Abs 2 Z 12 MRG. Eine Interessenabwägung hat dabei nicht zu erfolgen.

  • OGH, 13.11.2023, 3 Ob 177/23k, Zurückweisung der außerordentlichen Revision
  • LG Wiener Neustadt, 19 R 20/23m
  • WOBL-Slg 2024/107
  • Miet- und Wohnrecht
  • § 30 Abs 2 Z 12 MRG

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