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Zeitschrift für Gesellschaftsrecht
Eigenmächtige Honorar-Vorschüsse einer Notliquidatorin als wichtiger Abberufungsgrund
- Originalsprache: Deutsch
- GES Band 18
- Judikatur, 1580 Wörter
- Seiten 364-366
- https://doi.org/10.33196/ges201907036401
9,80 €
inkl MwStDer Vergütungsanspruch des Notgeschäftsführers/-liquidators ist vom Firmenbuchgericht im außerstreitigen Verfahren bestimmen zu lassen. Die Bestimmungen zur Entlohnung des Kurators sind analog anzuwenden.
Auch die Gewährung von Vorschüssen fällt in die Zuständigkeit des Gerichtes.
Eigenmächtige Entnahmen von Akontozahlungen sind ein wichtiger Abberufungsgrund, insbesondere im Zusammenhalt mit einer unvollständigen Information der Gesellschafter.
- Fantur, Lukas
- § 137 Abs 2 AußStrG
- § 89 Abs 3 GmbHG
- OLG Wien, 17.07.2019, 6 R 101/19w
- Vorschüsse
- Gesellschaftsrecht
- Liquidator
- Honorierung
- Abberufung aus wichtigem Grund
- GES 2019, 364