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Seeber, Thomas

Eigentumsbeschränkungen am KfZ-Abstellplatz: Des Rätsels endgültige Lösung

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Die Beschränkung des § 5 Abs 2 Satz 1 WEG gilt sowohl für die erstmalige Begründung von Wohnungseigentum als auch für derivative Erwerbsvorgänge innerhalb der Dreijahresfrist. Die in den Entscheidungen 5 Ob 151/08d und 5 Ob 164/12x enthaltenen gegenteiligen obiter dicta werden nicht aufrecht gehalten.

  • Seeber, Thomas
  • § 5 Abs 2 Z 1 WEG
  • Wohnungseigentumsanlage
  • Eigentumsbeschränkung
  • OGH, 06.11.2013, 5 Ob 124/13s5 Ob 125/13p5 Ob 126/13k, (jeweils gleicher Rechtssatz)
  • ZRB 2014, 32
  • Liegenschaftsfremde
  • KFZ-Stellplatz
  • Baurecht

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