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Maier, Eva Maria

Eigentumsfreiheit und Tierschutz versus Jagd? Die Debatte um Jagdfreistellungen aus ethischen Gründen

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Der Beitrag behandelt die Diskussion um die Verhältnismäßigkeit von Eingriffen in das Eigentumsrecht an Grundstücken durch das jagdrechtliche System der Zwangsbejagung, wie sie durch aktuelle Anträge auf „Jagdfreistellung“ in Frage gestellt wird. Als Ausgangspunkt dient ein Judikat des VfGH zur Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit von §§ 15 Abs 2-3 K-JG.

In die Abwägung mit etwaigen öffentlichen Interessen ist ein weiter, nicht bloß an sachenrechtlichen bzw ökonomischen Kriterien orientierter, Eigentumsbegriff im Lichte der Judikatur des EGMR einzubeziehen. Für die Klärung der systematischen Grundlagen der Eigentumsfreiheit wird darüber hinaus auf die Entwicklung des Eigentumsbegriffs in der Rechtsphilosophie der Aufklärung rekurriert, wonach dieser maßgeblich als Basis moralisch-politischer Selbstbestimmung verstanden werden muss.

Demgegenüber wird die gegenwärtige Form der Jagd von ihren historischen Wurzeln her als traditionsgeprägte kulturelle Praxis begriffen, die keineswegs primär ökologische Ziele verfolgt, sondern allgemeine Artenschutz- und Tierschutzstandards spezifisch „jagdlichen“ Interessen unterordnet. Konkrete jagdliche Praktiken bzw Wirkungen, wie Fütterungshege, Vertreibungs- und Beunruhigungseffekte durch den Jagddruck, Dezimierung von Prädatoren ua, entlarven vielmehr deren systemische Beteiligung an den geltend gemachten ökologischen Herausforderungen, wie Rotwildüberpopulationen und Wildverbiss. Die Jagd erscheint insgesamt auf eine bestimmte Konstruktion von „Natur“ bezogen, die von vornherein von jagdlichen Nutzungsfunktionen entscheidend mitgeprägt wird. Diese Faktoren sind geeignet, die ökologische Unentbehrlichkeit der Jagd sowie das darin geltend gemachte öffentliche Interesse zu relativieren. Spezifisch tierethische Bedenken richten sich in der Folge vor allem gegen die darin zur Geltung kommende Instrumentalisierung von Wildtieren durch das Töten „zum Vergnügen“ – als vorwiegend private Hobby- und Freizeitaktivität – aber auch gegen den Ausschluss von dem Jagdrecht unterworfenen Tieren von allen tierschutzrechtlichen Standards.

Vor diesem Hintergrund wird die aktuelle Form der Zwangsbejagung als unverhältnismäßiger Eingriff in das Eigentumsrecht begriffen, wenn diese den ethischen Überzeugungen des Eigentümers fundamental widerspricht.

  • Maier, Eva Maria
  • Naturschutz
  • Jagdfreistellung
  • § 15 Abs 3 K-JG
  • § 73 Abs 3 K-JG
  • § 4 K-JG
  • Jagd
  • § 6 TSchG
  • § 51 Abs 5 K-JG
  • § 19 K-NSG
  • § 1 Abs 1 K-JG
  • § 20 NÖ JG
  • § 49 Abs 1 lit c K-JG
  • EGMR 10.10.2007, 2113/04, Schneider/Luxemburg
  • § 51 Abs 4a K-JG
  • Aufklärung
  • § 5 K-JG
  • § 3 NÖ JG
  • Weidgerechtigkeit
  • EGMR 26.06.2012, 9300/07, Herrmann/Deutschland
  • Tierschutz
  • § 1 Abs 2 K-JG
  • § 49 Abs 1 lit b K-JG
  • § 2 Abs 2 lit b K-JG
  • Partizipation, politische
  • Verhältnismäßigkeit
  • Art 144 B-VG
  • § 51 K-JG
  • Freiheit
  • § 18 Abs 2 NÖ NSchG
  • Artenschutz
  • Art 1 Abs 1 1. ZPEMRK
  • JRP 2017, 240
  • § 15 Abs 2 K-JG
  • § 25 K-JG
  • § 6 Abs 1 K-JG
  • § 19 NÖ JG
  • Biodiversität
  • § 18 NÖ JG
  • EGMR 29.4.1999, 25088/94, Chassagnou ua/Frankreich
  • § 26 K-JG
  • EGMR 23.02.1995, 15375/89, Gasus Dosier- und Fördertechnik GmbH/Niederlande
  • § 24 K-JG
  • Sustainable Use
  • Art 14 EMRK
  • Art 11 EMRK
  • § 32 Abs 1 TSchG
  • Eigentumsfreiheit
  • Rechtstheorie, -geschichte
  • Eigentum
  • Übereinkommen zum Schutz der Alpen (Alpenkonvention), BGBl 477/1995

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