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Ein Beamter muss bei § 302 Abs 1 StGB im konkreten Einzelfall „in Vollziehung der Gesetze“ gehandelt haben

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
JSTBand 10
Inhalt:
Judikatur
Umfang:
47 Wörter, Seiten 148-148

20,00 €

inkl MwSt

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  • § 203 Abs 1 StGB
  • OGH, 28.06.2022, 14 Os 20/22f, (RS0134047)
  • JST-Slg 2023/15
  • Strafrecht- und Strafprozessrecht

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