Ein gleichheitsrechtsdogmatischer Zwischenruf
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- ZOERBand 75
- Inhalt:
- Aufsatz
- Umfang:
- 2943 Wörter, Seiten 387-394
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Das Begriffspaar „allgemeine/besondere Gleichheitssätze“ vermag die zwischen den verschiedenen Gleichheitssätzen bestehenden tatbestandlichen Unterschiede nicht hinreichend genau abzubilden. Ratsam ist stattdessen eine Einteilung anhand der Beschreibungsgrößen „Anknüpfungs(un)abhängigkeit“ und „sachliche (Un-)Begrenztheit“ von Gleichheitssätzen. Die Anerkennung der sogenannten verbotenen Gleichbehandlung als Möglichkeit, den Tatbestand von Gleichheitssätzen wie Art 7 Abs 1 S 1 B-VG, Art 2 StGG 1867, Art 8 Abs 1 BV Schweiz, Art 3 Abs 1 GG oder Art 20 GRCh zu verwirklichen, ist dogmatisch nicht überzeugend. Jede Gleichbehandlung kann durch einen Wechsel zwischen absoluter und relativer Betrachtungsweise oder einen Wechsel der Vergleichsperson als Ungleichbehandlung gefasst werden.
- Kempny , Simon
- Art 2 StGG
- Art 26 Abs 1 B-VG
- Öffentliches Recht
- ZOER 2020, 387
- Art 38 Abs 1 GG
- Art 21 GRCh
- Art 7 B-VG
- Grundrechte
- Art 20 GRCh
- Gleichheit
- Art 3 Abs 1 StGG
- Art 14 EMRK
- Art 136 BV Schweiz
- Art 3 GG
- Art 8 BV Schweiz
- Art 33 Abs 3 GG