Ein kleiner Schritt in Richtung Berufsgesetz?
- Originalsprache: Deutsch
- JURIDIKUMBand 2024
- merk.würdig, 3130 Wörter
- Seiten 312 -319
- https://doi.org/10.33196/juridikum202403031201
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Nicht nur innerhalb der Berufsgruppen der Sozialen Arbeit ist noch nicht abschließend ausdiskutiert, ob sie unter die gesetzlich geregelten Gesundheitsberufe fallen (sollen). Dies wäre eine Voraussetzung für die Normierung eines Berufsgesetzes samt Vollziehung durch die:den für das Gesundheitswesen zuständige:n Bundesminister:in. Mit dem kürzlich in Kraft getretenen SozBezG 2024 wurde nach dem Vorbild des § 4 Psychologengesetz ein sogenannter Titelschutz und Bezeichnungsvorbehalt erlassen, eventuell als erster Schritt in Richtung der Beschlussfassung eines umfassenden Berufsgesetzes für die beiden hier im Fokus stehenden Berufe.
- Plimon-Rohm, Sara
- Berufsgesetze
- Vorbehalte
- Titelschutz
- Bezeichnungsvorbehalt
- § 4 Psychologengesetz
- § 1 SozBezG
- § 2 SozBezG
- § 3 SozBezG
- § 4 SozBezG
- JURIDIKUM 2024, 312
- Art 12 B-VG
- Gesundheitsberufe
- Art 11 B-VG
- Sozialarbeit
- § 2 GewO
- Sozialpädagogik
- Art 10 B-VG
- Rechtsphilosophie und Politik
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