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Einbringung einer Revision durch einen Botendienst, Rechtzeitigkeit

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
JBLBand 146
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
653 Wörter, Seiten 820-821

30,00 €

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Wurde die Revision an einen Botendienst, nicht einen Zustelldienst iS des § 2 Z 7 ZustG (Universaldienstbetreiber iS des § 3 Z 4 PMG oder Zustelldienst nach dem 3. Abschnitt des ZuStG), der als „verlängerter Arm“ der Behörde (des Gerichts) fungieren würde, übergeben (vgl zur Differenzierung VwGH 05.07.2000, 2000/03/0152), ist das „Postlaufprivileg“ insoweit nicht zu berücksichtigen (vgl – zu „Irrwegen“ des Schriftstückes im Zuge des „Postlaufes“ – VwGH 14.09.2004, 2004/10/0097).

  • VwGH, 20.06.2024, Ra 2023/13/0166
  • JBL 2024, 820
  • Öffentliches Recht
  • Straf- und Strafprozessrecht
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  • Zivilverfahrensrecht
  • § 2 Z 7 ZustG
  • Arbeitsrecht

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