Einbringung in Tochtergesellschaft und Insolvenzanfechtung
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- GESBand 21
- Inhalt:
- Judikatur
- Umfang:
- 2708 Wörter, Seiten 248-252
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Das Fehlen einer Vermögenseinbuße beim Einbringenden schließt es bei der im Anfechtungsrecht gebotenen wirtschaftlichen Betrachtungsweise von vornherein aus, eine unentgeltliche Zuwendung iSv § 29 Z 1 IO anzunehmen.
Die Einbringung eines Teilbetriebs in eine Gesellschaft, an der der Einbringende unmittelbar oder mittelbar allein beteiligt ist, erfüllt den Anfechtungstatbestand des § 29 Z 1 IO jedenfalls dann nicht, wenn die übernehmende Gesellschaft nicht überschuldet ist. Es liegt nur eine betraglich neutrale Umschichtung des abgehenden Verkehrswerts auf den Beteiligungsansatz der Tochter und somit keine Vermögenseinbuße vor.
Es kann aber im Einzelfall zu einer Benachteiligung der Gläubiger der Mutter kommen, wenn die Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft vorrangig auf das eingebrachte Vermögen greifen, was zulasten der Gläubiger des Einbringenden geht: Denn diese können auf das eingebrachte Vermögen nicht (mehr) zugreifen, und die exekutive Verwertung des Geschäftsanteils ist schwieriger als jene von körperlichen Sachen.
- Insolvenzanfechtung
- Unentgeltlichkeit
- § 29 IO
- GES 2022, 248
- § 19 Abs 2 Z 5 UmgrStG
- OGH, 12.07.2022, 17 Ob 13/21t
- Gesellschaftsrecht
- Einbringung
- Gläubigerbenachteiligung
- § 28 IO