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Eindringen von Niederschlagswasser ins Gebäude eines Nachbarn wegen Öffnung der Dachhaut als unmittelbare Zuleitung

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Es hält sich im Rahmen der Rsp, wenn das auf die Öffnung der Dachhaut im Zuge der Aufstockung zurückzuführende Eindringen von Niederschlagswasser von einem Gebäude ins angrenzende, in gekuppelter Bauweise errichtete Gebäude eines Nachbarn als unmittelbare Zuleitung qualifiziert wird.

  • § 364 Abs 2 Satz 2 ABGB
  • WOBL-Slg 2024/84
  • LGZ Wien, 58 Cg 24/23k, Zurückweisung des ordentlichen Revisionsrekurses
  • Miet- und Wohnrecht
  • OLG Wien, 12 R 66/23y
  • OGH, 25.07.2023, 2 Ob 131/23p

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