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Eine Aufforderung zur Einholung eines amtsärztlichen Gutachtens an einen Führerscheinbesitzer ohne Wohnsitz in Österreich ist unzulässig

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Nach § 30 Abs 1 FSG ist für Lenker, die in Österreich keinen Wohnsitz haben, nur die Möglichkeit der Aberkennung bzw eines Lenkverbotes in Österreich in engerem Sinne zu verfügen. Weitere Maßnahmen im Sinne des § 24 FSG (hier: Aufforderung zur Einholung eines amtsärztlichen Gutachtens) sind demnach nicht vorgesehen.

  • § 30 Abs 2 FSG
  • ZVG-Slg 2016/20
  • § 24 Abs 4 FSG
  • LVwG Vlbg, 19.10.2015, LVwG-411-1/2015-1-R10
  • Verwaltungsverfahrensrecht

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