Zur Hauptnavigation springen Zur Hauptnavigation springen Zum Seiteninhalt springen Zum Fußbereich springen

Eine Bewilligung zur Haltung einer ärztlichen Hausapotheke kann nicht befristet erteilt werden

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
ZVGBand 1
Inhalt:
Judikatur - Materienrecht
Umfang:
975 Wörter, Seiten 785-786

20,00 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download
Artikel Eine Bewilligung zur Haltung einer ärztlichen Hausapotheke kann nicht befristet erteilt werden in den Warenkorb legen

Nebenbestimmungen – etwa Befristungen – können in Bescheiden auch ohne gesonderte gesetzliche Ermächtigung zulässig sein, wenn sie vom Inhalt des Gesetzes gedeckt sind. Voraussetzung dafür ist, dass der Behörde die Wahrung bestimmter Interessen übertragen wird und die Nebenbestimmung der Wahrung dieser Interessen dient. An die gesetzliche Deckung rechtsvernichtender Nebenbestimmungen sind allerdings relativ hohe Anforderungen zu stellen.

  • Art 133 Abs 4 B-VG
  • § 29 ApG
  • ZVG-Slg 2014/170
  • LVwG OÖ, 03.09.2014, LVwG-050019/2/KÜ/KHu/SA
  • Verwaltungsverfahrensrecht
  • § 28 VwGVG

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!

zum Newsletter von Verlag Österreich anmelden

Kundenservice