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Zeitschrift für Recht des Bauwesens
Heft 4, Dezember 2017, Band 2017
Eine in AGB enthaltene Einschränkung der Ersatzpflicht auf „reine Schadensbehebung, nicht aber auch Folgeschäden und entgangenen Gewinn“ muss im Unternehmergeschäft nicht sittenwidrig sein
- Originalsprache: Deutsch
- ZRB Band 2017
- Judikatur, 3839 Wörter
- Seiten 161-166
- https://doi.org/10.33196/zrb201704016101
20,00 €
inkl MwStBei Verzugszinsen und den Kosten des Titelverfahrens handelt es sich nicht um einen eigenständigen Schaden, sondern um Nebenforderungen zu den einzelnen Schadenspositionen. Das rechtliche Schicksal der Verzugszinsen und Kosten folgt deshalb jenem der Hauptforderungen.
Voraussetzung für das Entstehen des Regressanspruchs des Geschäftsherrn gemäß § 1313 Satz 2 ABGB ist nicht der Schadenseintritt oder die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, sondern die Zahlung des Regressberechtigten an den Dritten.
- Seeber-Grimm, Diana
- Seeber, Thomas
- § 1313 ABGB
- Tilgungsregeln
- Folgeschäden
- OGH, 07.06.2017, 3 Ob 82/17f
- ZRB 2017, 161
- Regressanspruch
- Baurecht
- Haftungsbeschränkung
- Verzugszinsen