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Zeitschrift für Recht des Bauwesens
Heft 4, Dezember 2014, Band 2014
Eine umfassende Vertretungsmacht gilt auch für Nachtragskostenvoranschläge
- Originalsprache: Deutsch
- ZRB Band 2014
- Judikatur, 812 Wörter
- Seiten 206-207
- https://doi.org/10.33196/zrb201404020601
20,00 €
inkl MwStDie Auslegung von Willenserklärungen hat stets nach den Umständen des Einzelfalls zu erfolgen, sodass sich eine im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO erhebliche Rechtsfrage in der Regel nicht stellt; dies gilt auch für die Erteilung einer Vollmacht.
Abgesehen davon, dass es höchst ungewöhnlich und vor allem ganz unpraktikabel wäre, die Vertretungsmacht im Außenverhältnis an jeweilige Detailabsprachen zwischen dem Geschäftsherrn und dem Bevollmächtigten zu binden, die dem dritten Vertragspartner regelmäßig nicht zugänglich sind, spricht einiges dafür, die vorgesehene Absprache des Sanierungsumfangs mit der „Hausinhabung“ nur auf das Innenverhältnis zu beziehen und im Übrigen von einer umfassenden Vertretungsmacht im Hinblick auf jene Rechtshandlungen auszugehen, die das Sanierungsvorhaben betreffen.
- Vollmacht
- Vollmachtsumfang
- Auftrag
- Vollmachtserteilung
- § 915 ABGB
- Bevollmächtigung
- § 914 ABGB
- § 1029 ABGB
- OGH, 22.05.2014, 1 Ob 76/14d
- Vertretungsmacht
- Baurecht
- Auftragsvertrag
- Geschäftsbesorgung
- ZRB 2014, 206