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Hilber, Klaus

Eingabe einer Revision per Email nicht wirksam

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Das BFGG enthält keine Regelung betreffend die Einbringung, insbesondere die elektronische Einbringung von Eingaben beim Bundesfinanzgericht. Im der Revision vorangegangenen Beschwerdeverfahren war die Bundesabgabenordnung anzuwenden (§ 24 Abs 1 BFGG), welche Regelungen über die Einbringung von Anbringen enthält.

  • Hilber, Klaus
  • Steuerrecht
  • VwGH, 26.04.2018, Ro 2017/16/0025
  • § 85 BAO
  • AFS 2019, 73

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