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Zeitschrift der Verwaltungsgerichtsbarkeit
Eingeschränkte Zulassung der Revision nur bei deutlichem Ausspruch; keine Zurückverweisung durch das VwG wegen Projektänderung
- Originalsprache: Deutsch
- ZVG Band 1
- Judikatur - Verfahrensrecht, 831 Wörter
- Seiten 661-662
- https://doi.org/10.33196/zvg201407066101
20,00 €
inkl MwStEine nur eingeschränkte Zulassung der Revision muss aus der Entscheidung des VwG eindeutig hervorgehen. Der Revisionswerber muss nämlich in der Lage sein, den für die Nichtzulassung maßgeblichen Erwägungen entgegenzutreten, was voraussetzt, dass diese vom VwG entsprechend offengelegt werden.
Von der Möglichkeit der Zurückverweisung kann nur bei krassen bzw besonders gravierenden Ermittlungslücken Gebrauch gemacht werden. Krasse bzw besonders gravierende Ermittlungslücken, die eine Zurückverweisung rechtfertigen würden, sind nicht durch in einem Verfahren zulässige Projektänderungen bzw die Aufforderung zu solchen gegeben bzw auch nicht mit derartigen Verfahrensschritten verbunden.
- Bumberger, Leopold
- ZVG-Slg 2014/133
- § 13 Abs 8 AVG
- § 25a VwGG
- VwGH, 27.08.2014, Ro 2014/05/0062
- Art 130 Abs 4 B-VG
- Verwaltungsverfahrensrecht
- § 28 VwGVG
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