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Eingriff in Eigentum durch Lastkraftfahrzeuge, die Zu- und Abfahrt zu und von der Liegenschaft versperren

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Ein Eingriff in das Eigentum liegt auch durch Lastkraftfahrzeuge vor, die nicht unmittelbar auf der Zufahrt zum Grundstück, sondern in einiger Entfernung von diesem auf der Gemeindestraße so parken, dass dem Eigentümer das Zu- und Abfahren zu und von seiner Liegenschaft verwehrt ist.

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  • OGH, 19.09.2019, 2 Ob 29/19g
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  • Zivilverfahrensrecht
  • BG Neumarkt bei Salzburg, 26.07.2018, 10 C 229/17g
  • LG Salzburg, 22.11.2018, 53 R 210/18s
  • Arbeitsrecht
  • JBL 2020, 252

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