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Einhebung einer pauschalierten Jahresgebühr für die Überwachung von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen durch den zuständigen Bundesminister

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
ZVGBand 7
Inhalt:
Materienrecht
Umfang:
2808 Wörter, Seiten 439-443

20,00 €

inkl MwSt

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Die Einhebung einer pauschalierten Jahresgebühr für die Überwachung von Tabak- und verwandten Erzeugnissen findet im TNRSG eine hinreichend bestimmte gesetzliche Grundlage. Die unmittelbare Vollziehung dieser Bestimmungen durch den zuständigen Bundesminister verstößt nicht gegen das System der mittelbaren Bundesverwaltung.

  • § 2 TabGebV
  • ZVG-Slg 2020/84
  • VfGH, 26.06.2020, E 248/2019
  • Art 18 Abs 1 B-VG
  • Art 18 Abs 2 B-VG
  • Art 102 B-VG
  • Verwaltungsverfahrensrecht
  • § 8 TNRSG

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