Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!
Einheitspreisvereinbarung; Rechnungslegung
- Originalsprache: Deutsch
- BBL Band 20
- Rechtsprechung, 140 Wörter
- Seiten 157-157
- https://doi.org/10.33196/bbl201704015701
20,00 €
inkl MwStDer Unternehmer ist zu einer genauen Detaillierung des Entgeltes für die von ihm erbrachten Einzelleistungen nicht verpflichtet, weil der Besteller durch die Übermittlung der Rechnung nur über die Höhe des vorher nicht fix vereinbarten Entgeltes in Kenntnis gesetzt werden soll. Es genügt, wenn der Unternehmer die von ihm erbrachten Leistungen einzeln anführt und für das Werk ein Gesamtentgelt berechnet, das der Besteller auf seine Angemessenheit überprüfen kann.
Werden die für eine Entgeltänderung maßgebenden Umstände durch mündliche Verhandlungen vor Unterfertigung des Werkvertrags festgelegt und im Vertrag mit der Klausel „nach Ausmaß“ umschrieben, steht dies der Annahme eines Einheitspreises nicht entgegen und der Ausnahmefall des § 6 Abs 1 Z 5 KSchG ist jedenfalls gegeben. Eine Beschränkung einseitiger Mehrforderungen entsprechend § 4 Abs 1 Z 2 BTVG kommt nur bei Vorlieben der Voraussetzungen für die Anwendung des BTVG in Betracht.
- Einheitspreisvereinbarung
- § 6 Abs 1 Z 5 KSchG
- § 1170 ABGB
- § 1168 ABGB
- BBL-Slg 2017/153
- OGH, 21.03.2017, 10 Ob 17/16x
- Baurecht
- Rechnungslegung
Weitere Artikel aus diesem Heft
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €