


Einklagung eines Teilschadens; objektive Klagehäufung
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- BBLBand 17
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 48 Wörter, Seiten 32-32
20,00 €
inkl MwSt




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Wird nur ein Teil des angeblich erlittenen Gesamtschadens geltend gemacht, muss der Kläger die eingeklagte Summe – sofern einzelne Schadenspositionen mit unterschiedlichem rechtlichen Schicksal unterschieden werden können - aufschlüsseln. Er muss klarstellen, welche Schäden in welcher Höhe von seinem Begehren umfasst sein sollen.
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- Auer, M.
- Egglmeier-Schmolke, B.
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- OGH, 12.09.2013, 10 Ob 37/13h
- BBL-Slg 2014/32
- objektive Klagehäufung
- Einklagung eines Teilschadens
- Baurecht
- § 226 ZPO
Wird nur ein Teil des angeblich erlittenen Gesamtschadens geltend gemacht, muss der Kläger die eingeklagte Summe – sofern einzelne Schadenspositionen mit unterschiedlichem rechtlichen Schicksal unterschieden werden können - aufschlüsseln. Er muss klarstellen, welche Schäden in welcher Höhe von seinem Begehren umfasst sein sollen.
- Auer, M.
- Egglmeier-Schmolke, B.
- OGH, 12.09.2013, 10 Ob 37/13h
- BBL-Slg 2014/32
- objektive Klagehäufung
- Einklagung eines Teilschadens
- Baurecht
- § 226 ZPO