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Einklagung eines Teilschadens; objektive Klagehäufung

Autor

Auer, M./​Egglmeier-​Schmolke, B.
eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
BBLBand 17
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
48 Wörter, Seiten 32-32

20,00 €

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Wird nur ein Teil des angeblich erlittenen Gesamtschadens geltend gemacht, muss der Kläger die eingeklagte Summe – sofern einzelne Schadenspositionen mit unterschiedlichem rechtlichen Schicksal unterschieden werden können - aufschlüsseln. Er muss klarstellen, welche Schäden in welcher Höhe von seinem Begehren umfasst sein sollen.

  • Auer, M.
  • Egglmeier-Schmolke, B.
  • OGH, 12.09.2013, 10 Ob 37/13h
  • BBL-Slg 2014/32
  • objektive Klagehäufung
  • Einklagung eines Teilschadens
  • Baurecht
  • § 226 ZPO

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