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Einlagenrückgewähr: Dreijährige Verjährungsfrist des Bereicherungsanspruchs.

Autor

Kellner, Markus/​Liebel, Fabian
eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
OEBABand 71
Inhalt:
Rechtsprechung des OGH
Umfang:
2938 Wörter, Seiten 371-374

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§§ 877, 1041, 1472, 1478, 1486 ABGB; §§ 82, 83 GmbHG. Der Rückforderungsanspruch nach § 83 GmbHG konkurriert mit der Rückforderung von verbotswidrigen Leistungen nach allgemeinem Bereicherungsrecht. Die Privilegierung des Empfängers einer Leistung, der von deren Verbotswidrigkeit keine Kenntnis hat (§ 83 Abs 5 GmbHG), schlägt nicht auf das allgemeine Bereicherungsrecht durch. Werden Kondiktionsansprüche für die Gebrauchsüberlassung einer Liegenschaft (Penthouse samt Garten) nach § 877 ABGB analog geltend gemacht, unterfallen diese Ansprüche der sinngemäß heranzuziehenden dreijährigen Verjährungsfrist des § 1486 Z 4 ABGB.

  • Kellner, Markus
  • Liebel, Fabian
  • oeba-Slg 2023/2913
  • OGH, 18.11.2022, 6 Ob 112/22x

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