


Einlagenrückgewähr: Dreijährige Verjährungsfrist des Bereicherungsanspruchs.
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- OEBABand 71
- Inhalt:
- Rechtsprechung des OGH
- Umfang:
- 2938 Wörter, Seiten 371-374
20,00 €
inkl MwSt




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§§ 877, 1041, 1472, 1478, 1486 ABGB; §§ 82, 83 GmbHG. Der Rückforderungsanspruch nach § 83 GmbHG konkurriert mit der Rückforderung von verbotswidrigen Leistungen nach allgemeinem Bereicherungsrecht. Die Privilegierung des Empfängers einer Leistung, der von deren Verbotswidrigkeit keine Kenntnis hat (§ 83 Abs 5 GmbHG), schlägt nicht auf das allgemeine Bereicherungsrecht durch. Werden Kondiktionsansprüche für die Gebrauchsüberlassung einer Liegenschaft (Penthouse samt Garten) nach § 877 ABGB analog geltend gemacht, unterfallen diese Ansprüche der sinngemäß heranzuziehenden dreijährigen Verjährungsfrist des § 1486 Z 4 ABGB.
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- Kellner, Markus
- Liebel, Fabian
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- oeba-Slg 2023/2913
- OGH, 18.11.2022, 6 Ob 112/22x
§§ 877, 1041, 1472, 1478, 1486 ABGB; §§ 82, 83 GmbHG. Der Rückforderungsanspruch nach § 83 GmbHG konkurriert mit der Rückforderung von verbotswidrigen Leistungen nach allgemeinem Bereicherungsrecht. Die Privilegierung des Empfängers einer Leistung, der von deren Verbotswidrigkeit keine Kenntnis hat (§ 83 Abs 5 GmbHG), schlägt nicht auf das allgemeine Bereicherungsrecht durch. Werden Kondiktionsansprüche für die Gebrauchsüberlassung einer Liegenschaft (Penthouse samt Garten) nach § 877 ABGB analog geltend gemacht, unterfallen diese Ansprüche der sinngemäß heranzuziehenden dreijährigen Verjährungsfrist des § 1486 Z 4 ABGB.
- Kellner, Markus
- Liebel, Fabian
- oeba-Slg 2023/2913
- OGH, 18.11.2022, 6 Ob 112/22x