


Einlagenrückgewähr: Zuwendungen der KG an Gesellschafter der Komplementär-GmbH (mit Anm von U. Edelmann)
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- OEBABand 69
- Inhalt:
- Rechtsprechung des OGH
- Umfang:
- 3021 Wörter, Seiten 266-268
20,00 €
inkl MwSt




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§ 1311 ABGB; §§ 21, 25, 82, 83 GmbHG. Die Kapitalerhaltungsvorschriften der §§ 82 ff GmbHG sind dann, wenn an einer KG keine natürliche Person als unbeschränkt haftender Gesellschafter beteiligt ist, auf Zuwendungen an die Gesellschafter der Komplementär- GmbH, aber auch auf solche an „Nur Kommanditisten“ analog anzuwenden. An einem Verstoß gegen die Kapitalerhaltungsvorschriften kann die Zustimmung des wirtschaftlichen Alleingesellschafters nichts ändern, weil rechtswidrige Weisungsbeschlüsse niemals verbindlich sind.
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- Kellner, Markus
- Liebel, Fabian
- Edelmann, Ulrich
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- oeba-Slg 2021/2733
- OGH, 25.06.2020, 6 Ob 21/20m
§ 1311 ABGB; §§ 21, 25, 82, 83 GmbHG. Die Kapitalerhaltungsvorschriften der §§ 82 ff GmbHG sind dann, wenn an einer KG keine natürliche Person als unbeschränkt haftender Gesellschafter beteiligt ist, auf Zuwendungen an die Gesellschafter der Komplementär- GmbH, aber auch auf solche an „Nur Kommanditisten“ analog anzuwenden. An einem Verstoß gegen die Kapitalerhaltungsvorschriften kann die Zustimmung des wirtschaftlichen Alleingesellschafters nichts ändern, weil rechtswidrige Weisungsbeschlüsse niemals verbindlich sind.
- Kellner, Markus
- Liebel, Fabian
- Edelmann, Ulrich
- oeba-Slg 2021/2733
- OGH, 25.06.2020, 6 Ob 21/20m