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Zeitschrift für Gesellschaftsrecht
Heft 1, Januar 2016, Band 2016
Einlagenrückzahlung nach Einbringung
- Originalsprache: Deutsch
- GES Band 2016
- Angrenzendes Steuerrecht, 1801 Wörter
- Seiten 34-37
- https://doi.org/10.33196/ges201601003401
9,80 €
inkl MwStDer Begriff der Einlagenrückzahlung in § 4 Abs 12 EStG ist ein steuerlicher und kein unternehmensrechtlicher Terminus.
Die Bewertung der Einlagen hat nach steuerrechtlichen (und nicht unternehmensrechtlichen) Normen zu erfolgen.
Auch bei einer Buchwerteinbringung nach Art III UmgrStG ist das steuerliche Einbringungskapital entscheidend, das unternehmensrechtliche Einbringungskapital ist hingegen ohne Bedeutung.
Das allfällige Bestehen einer Ausschüttungssperre gem § 235 UGB ist steuerlich irrelevant. Auch eine unternehmensrechtlich unzulässige Ausschüttung kann eine Einlagenrückzahlung gem § 4 Abs 12 EStG darstellen.
- Kofler, Georg
- VwGH, 01.09.2015, Ro 2014/15/0002 (vorgehend UFS 20.11.2013, RV/0506-I/11)
- GES 2016, 34
- Buchwert
- Einlagenrückzahlung
- Einlage
- § 4 Abs 12 EStG idF AbgÄG 1996 (BGBl 1996/797)
- Gesellschaftsrecht
- Einbringung
- Kapitalrücklage
- Ausschüttungssperre