


Einreichen mehrerer unterschiedlicher Projekte durch einen einzigen Bewerber im wasserrechtlichen Widerstreitverfahren
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- WBLBand 38
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 2019 Wörter, Seiten 754-756
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Das Einreichen mehrerer unterschiedlicher Projekte durch bloß einen einzigen Bewerber im wasserrechtlichen Widerstreitverfahren ist zulässig. Im Gegensatz zur Rechtslage vor der WRGNov 1959 sind keine Projekte verschiedener Bewilligungswerber erforderlich.
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- VwGH, 06.05.2024, Ra 2023/07/0101
- WBl-Slg 2024/203
- § 109 WRG
- § 17 WRG
- § 103 WRG
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
Das Einreichen mehrerer unterschiedlicher Projekte durch bloß einen einzigen Bewerber im wasserrechtlichen Widerstreitverfahren ist zulässig. Im Gegensatz zur Rechtslage vor der WRGNov 1959 sind keine Projekte verschiedener Bewilligungswerber erforderlich.
- VwGH, 06.05.2024, Ra 2023/07/0101
- WBl-Slg 2024/203
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- § 17 WRG
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