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Einschränkung der Familienzusammenführung bei subsidiär Schutzberechtigten

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
ZVGBand 11
Inhalt:
Materienrecht
Umfang:
3912 Wörter, Seiten 268-273

20,00 €

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Eine vorübergehende, drei Jahre andauernde Einschränkung der Familienzusammenführung von subsidiär Schutzberechtigten, die schrittweise verkürzt wurde und eine individuelle Interessenabwägung ermöglichte, stellt keine Verletzung von Art 8 EMRK dar. Ebenso wenig liegt eine Verletzung von Art 14 EMRK iVm Art 8 EMRK durch die Anwendung der Einschränkung lediglich auf subsidiär Schutzberechtigte, nicht jedoch auf Personen, denen „Flüchtlingsstatus“ zukommt, vor.

  • ZVG-Slg 2024/32
  • EGMR, 20.10.2022, 22105/18, M.T. ua/Schweden
  • Art 8 EMRK
  • Verwaltungsverfahrensrecht
  • Art 14 EMRK

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