


Einschränkung der Familienzusammenführung bei subsidiär Schutzberechtigten
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- ZVGBand 11
- Inhalt:
- Materienrecht
- Umfang:
- 3912 Wörter, Seiten 268-273
20,00 €
inkl MwSt




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Eine vorübergehende, drei Jahre andauernde Einschränkung der Familienzusammenführung von subsidiär Schutzberechtigten, die schrittweise verkürzt wurde und eine individuelle Interessenabwägung ermöglichte, stellt keine Verletzung von Art 8 EMRK dar. Ebenso wenig liegt eine Verletzung von Art 14 EMRK iVm Art 8 EMRK durch die Anwendung der Einschränkung lediglich auf subsidiär Schutzberechtigte, nicht jedoch auf Personen, denen „Flüchtlingsstatus“ zukommt, vor.
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- ZVG-Slg 2024/32
- EGMR, 20.10.2022, 22105/18, M.T. ua/Schweden
- Art 8 EMRK
- Verwaltungsverfahrensrecht
- Art 14 EMRK
Eine vorübergehende, drei Jahre andauernde Einschränkung der Familienzusammenführung von subsidiär Schutzberechtigten, die schrittweise verkürzt wurde und eine individuelle Interessenabwägung ermöglichte, stellt keine Verletzung von Art 8 EMRK dar. Ebenso wenig liegt eine Verletzung von Art 14 EMRK iVm Art 8 EMRK durch die Anwendung der Einschränkung lediglich auf subsidiär Schutzberechtigte, nicht jedoch auf Personen, denen „Flüchtlingsstatus“ zukommt, vor.
- ZVG-Slg 2024/32
- EGMR, 20.10.2022, 22105/18, M.T. ua/Schweden
- Art 8 EMRK
- Verwaltungsverfahrensrecht
- Art 14 EMRK