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wohnrechtliche blätter

Heft 11, November 2019, Band 32

Zenz, Christian

Einsicht durch Aufsicht?

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Bereits mit der WGG-Novelle 2016 hat der Gesetzgeber die Rahmenbedingungen verschärft, um Spekulationsvorgänge mit gemeinnützig errichteten Wohnungen möglichst zu unterbinden. Um die Aufsicht über gemeinnützige Bauvereinigungen (GBV) zu stärken, den Schutz des Vermögensbindungsprinzips gegen potenzielle Spekulationen insgesamt weiter zu verfestigen, hat der Gesetzgeber mit der WGG-Novelle 2019 zusätzliche Verschärfungen im Aufsichtsregime vorgenommen. Vorliegender Beitrag setzt sich mit diesen Neuerungen auseinander.

  • Zenz, Christian
  • § 36b WGG
  • § 30 WGG
  • Parteistellung
  • Regierungskommissär
  • Spekulation
  • § 33 WGG
  • Wohnungsgemeinnützigkeit
  • Aufsicht
  • gemeinnützige Bauvereinigungen
  • Miet- und Wohnrecht
  • aufsichtsbehördliches Verfahren
  • § 35 WGG
  • WOBL 2019, 449

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