Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!
Zeitschrift für Recht des Bauwesens
Heft 3, September 2019, Band 8
Einsichtnahme des Liegenschaftserwerbers in die Urkundensammlung bei Vorliegen eines Hinweises nach § 5 GBG führt nicht zur Durchbrechung des Eintragungsgrundsatzes
- Originalsprache: Deutsch
- ZRB Band 8
- Judikatur, 2627 Wörter
- Seiten 93-97
- https://doi.org/10.33196/zrb201903009301
20,00 €
inkl MwStIn die Urkundensammlung ist dann Einsicht zu nehmen, wenn entweder das Hauptbuch auf die Urkundensammlung Bezug nimmt, wenn bei dem in das Hauptbuch Einsicht Nehmenden der Verdacht erweckt werden muss, dass das Hauptbuch und die Urkundensammlung nicht übereinstimmen, oder wenn die Einsichtnahme in die Urkundensammlung als verkehrsüblich angesehen werden muss. Besteht die Obliegenheit zur Einsichtnahme in die Urkundensammlung in Bezug auf ein bestimmtes Recht, ist der Erwerber allerdings an ein bloß vereinbartes, aber nicht im Grundbuch eingetragenes und damit sachenrechtlich nicht entstandenes anderes Recht nicht gebunden.
- Seeber, Thomas
- Seeber-Grimm, Diana
- Eintragungsprinzip
- OGH, 28.02.2019, 2 Ob 146/18m
- Einsichtnahmeobliegenheit
- § 481 ABGB
- Reparaturservitut
- § 4 GBG
- Bauverbotservitut
- Dienstbarkeit
- Grundbuch
- ZRB 2019, 93
- § 5 GBG
- Baurecht