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Heft 11, November 2013, Band 27
Einstufung als „irreführende Geschäftspraxis“: kein Erfordernis der Verletzung der beruflichen Sorgfalt
- Originalsprache: Deutsch
- WBL Band 27
- Rechtsprechung, 2688 Wörter
- Seiten 636-638
- https://doi.org/10.33196/wbl201311063601
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inkl MwStDie RL 2005/29/EG ist dahin auszulegen, dass im Fall einer Geschäftspraxis, die alle in Art 6 Abs 1 dieser RL genannten Voraussetzungen für eine Einstufung als den Verbraucher irreführende Praxis erfüllt, nicht geprüft zu werden braucht, ob eine solche Praxis auch den Erfordernissen der beruflichen Sorgfalt iS von Art 5 Abs 2 lit a der RL widerspricht, um sie als unlauter und mithin nach Art 5 Abs 1 der RL verboten ansehen zu können.
- Art 5 Abs 1, Art 5 Abs 2 lit a und Art 6 Abs 1 der RL 2005/29/EG des EP und des Rates vom 11. Mai 2005 über unlautere Geschäftspraktiken im binnenmarktinternen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern und zur Änderung der RL 84/450/EWG des R
- WBl-Slg 2013/226
- EuGH, 19.09.2013, Rs C-435/11, (CHS Tour Services GmbH; Team4 Travel GmbH)
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
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