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Einstufung im Kollektivvertrag für Bäckergewerbe
- Originalsprache: Deutsch
- WBL Band 30
- Rechtsprechung, 1339 Wörter
- Seiten 218-219
- https://doi.org/10.33196/wbl201604021801
30,00 €
inkl MwStFür die Einstufung in die Verwendungsgruppen eines Kollektivvertrages kommt es in aller Regel auf die Tätigkeitsmerkmale, auf den Inhalt der Arbeit und auf die tatsächlich vorwiegend ausgeübte Tätigkeit an. Ein Arbeitnehmer, der die in Verwendungsgruppe 1 des KollV für Arbeiter im Bäckergewerbe beschriebene Tätigkeit verrichtet, ist nach dieser Verwendungsgruppe auch dann zu entlohnen, wenn er über keine abgeschlossene Lehre verfügt.
- § 1152 ABGB
- Art V Pkt A Z 27 KollV für Arbeiter im Bäckergewerbe
- ASG Wien, 28.11.2014, 26 Cga 103/13a-29
- WBl-Slg 2016/69
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- OGH, 27.01.2016, 9 ObA 124/15y
- OLG Wien, 26.08.2015, 9 Ra 46/15y-38
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