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Klicka, Thomas

Einstweilige Verfügung, dem Verwalter zu verbieten, Sanierungsmaßnahmen an der Liegenschaft durchzuführen – Erfordernis der Identität des Rechtsschutzziels

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Richtet sich das Begehren der WE nach § 52 Abs 1 Z 6 WEG auf die Durchsetzung der Informationspflicht eines Verwalters gegenüber den Wohnungseigentümern iSd § 20 WEG (Abgabe schriftlicher Erklärungen betreffend beabsichtigte Erhaltungsmaßnahmen), während sich der Inhalt der beantragten einstweiligen Verfügung allerdings auf Unterlassung der Durchführung von Sanierungsmaßnahmen richtet, fehlt es an der erforderlichen Identität des Rechtsschutzziels im Hauptverfahren und im Verfahren über die einstweilige Verfügung.

  • Klicka, Thomas
  • § 52 Abs 1 Z 6 WEG
  • § 20 WEG
  • OGH, 28.08.2013, 5 Ob 41/13k
  • LG Innsbruck, 28.08.2013, 3 R 203/12t
  • § 29 Abs 6 WEG
  • § 380 EO
  • Miet- und Wohnrecht
  • § 379 EO
  • WOBL-Slg 2014/9
  • § 378 EO
  • BG Schwaz, 28.08.2013, 4 Msch 3/12z

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